Seit einigen Monaten geistern Meldungen durch das Netz, dass Facebook-User Abmahnungen erhalten haben, weil Sie Bilder aus Bilddatenbanken und Fotocommunities in ihren Account hochgeladen haben und sie z.B. als Titelbild genutzt haben.
Grund dafür waren die unterschiedlichen Aussagen der AGB von Facebook und der Bildagenturen. So steht sinngemäß in den AGB einer Bildagentur, dass die Bilder nach Erwerb nicht weitergegeben werden dürfen. Und das ist durch die Teilen-Funktion in den Social Networks möglich. Das trifft den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung. Nicht ganz einzusehen – ist aber so!